Sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmer haben bei einem hohen
Einkommen bzw. Gewinn von 2013 bis 2016 eine Solidarabgabe zu
leisten.
Wenn Sie als Geschäftsführer Ihrer eigenen GmbH ein sehr hohes Gehalt
beziehen und in Ihrer GmbH hohe Gewinne erwirtschaften, war es bisher
auch schon sinnvoll, über das Verhältnis Geschäftsführergehalt und
Ausschüttung nachzudenken. Dies wird durch die neue Solidarabgabe noch
verstärkt. Für den Gewinn einer Kapitalgesellschaft und auch für
Gewinnausschüttungen aus der GmbH ist keine Solidarabgabe zu
bezahlen.
Gewinnfreibetrag noch 2012 nutzen
Kann erwartet werden, dass Sie durch die neuen Kürzungen des
Gewinnfreibetrages ab 2013 betroffen sind, sollten verstärkte
Gewinnrealisierungen noch im heurigen Jahr geprüft werden, um den
höheren Gewinnfreibetrag (sofern möglich) zu nutzen. Dies bedingt aber
auch eine entsprechende Höhe von Neuinvestitionen noch 2012.
Optionen beim Immobilienverkauf nutzen
Veräußern Sie eine private Immobilie, die Sie vor dem 1.4.2002
erworben haben, fallen nun 3,5 % oder 15 % (bei Umwidmungen) vom
Verkaufserlös an Steuer an. Falls Sie die Unterlagen Ihres Ankaufs noch
verfügbar haben, können Sie aber auch auf die Besteuerung des
Verkaufsertrages (Veräußerungserlös minus Anschaffungskosten) optieren.
In diesem Fall ist jedoch der Steuersatz 25 %. Dies macht dann Sinn,
wenn das Grundstück wenig oder keine Wertsteigerung erfahren hat. Zudem
kann in diesem Fall ein Inflationsabschlag angesetzt werden.
Sie können diesen Gewinn dann auch statt mit 25 % mit Ihrem normalen
Steuertarif besteuern lassen – dies kann bei geringen sonstigen
Einkünften sinnvoll sein.
Stand: 08. März 2012
Bild: mapoli-photo
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