Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 werden auch die Strafen für den
Transport von Bargeld erhöht. Die Gesetzeswerdung bleibt auch hier noch
abzuwarten.
Erhöhung der Strafe
Die Strafe wird erhöht auf € 100.000,00 (bisher € 50.000,00) bei einer
vorsätzlichen Tat und bei fahrlässiger Tat auf € 10.000,00 (bisher €
5.000,00).
Allgemeines
Wer Bargeld transportiert, muss den Betrag beim Zoll anmelden.
Dies gilt dann, wenn der Bargeldbetrag € 10.000,00 übersteigt, und zwar
sowohl beim Einführen in als auch beim Ausführen aus der Europäischen
Gemeinschaft.
Wird jedoch der Bargeldtransport nicht angemeldet, muss mit einer
Beschlagnahme des Geldbetrags und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Diese Anmeldepflicht ist eine Maßnahme gegen Geldwäsche und
Terrorismusbekämpfung.
Anmeldung
Zur Anmeldung gibt es ein eigenes Anmeldeformular (ZA 292). Dieses kann
auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen heruntergeladen
werden.
Stand: 05. Juli 2012
Bild: Herby - Fotolia.com
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