Mit der Aufwertungszahl werden die tägliche Höchstbeitragsgrundlage und
die tägliche Geringfügigkeitsgrenze errechnet. Sie beträgt für das Jahr
2013: 1,028
Nachtschwerarbeitsbeitrag
Der Nachtschwerarbeitsbeitrag der allgemeinen Beitragsgrundlage und der
Beitragsgrundlage für Sonderzahlungen beträgt: 3,7 %
Grenzbeträge zum AV-Beitrag bei geringem Einkommen
Der Anteil des Arbeitslosenbeitrages, den der Pflichtversicherte zu
tragen hat, beträgt:
Monatliche Beitragsgrundlage
Versichertenanteil
bis € 1.219,00
0 %
über € 1.219,00 bis € 1.330,00
1 %
über € 1.330,00 bis € 1.497,00
2 %
über € 1.497,00
3 %
Stand: 08. November 2012
Bild: Yvonne Weis - Fotolia.com
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