Ab 1.1.2015 kommt eine Neureglung für Telekommunikations- bzw.
Rundfunk- und auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen. Wenn
sie an Privatpersonen innerhalb der EU erbracht werden, führt dies zu
einer Steuerpflicht im Wohnsitzstaat. Der leistende Unternehmer muss
daher die ausländischen Steuerbeträge an die jeweiligen
Finanzverwaltungen abführen.
Um die neue Rechtslage für Unternehmer zu vereinfachen, ist die
Umsatzsteuererklärung auf einem eigenen Webportal (dem sogenannten
Mini-One-Stop Shop) zu machen. Es sind alle Umsätze und die darauf
entfallende Steuer für jeden einzelnen Empfängerstaat anzugeben.
Ab Oktober sollen sich betroffene Unternehmer bei dem System anmelden
können. Die neuen Erklärungen werden für alle Umsätze, die nach dem
31.12.2014 durchgeführt werden, gelten.
Welche Dienstleistungen betrifft die Neuregelung?
Auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen sind solche, die über das
Internet oder ein anderes elektronisches Netz erbracht werden und deren
Erbringung in hohem Ausmaß auf Informationstechnologie basiert (die
Leistung ist im Wesentlichen automatisiert).
Zu den Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronischen
Dienstleistungen zählen:
Übertragung, Ausstrahlung oder Empfang von Bild- und Tonsignalen
oder Informationen jeglicher Art über Draht, Funk oder sonstige
elektronmagnetische Medien sowie
die Abtretung und Einräumung von Nutzungsrechten an Einrichtungen
zur Übertragung, Ausstrahlung oder zum Empfang
die Verbreitung von Rundfunk- und Fernsehprogramme über Kabel,
Antenne oder Satellit
Stand: 24. Juni 2014
Bild: Zauberhut - Fotolia.com
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