Neuer Richtwertmietzins seit 1.4.2022 – Neue Sachbezugswerte ab 2023
Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, ist als monatlicher Quadratmeterwert der jeweils am 31.10. des Vorjahres geltende Richtwert gemäß Richtwertgesetz bezogen auf das Wohnflächenausmaß anzusetzen.
Dieser Richtwert wurde nun per 1.4.2022 neu festgelegt und ist somit für Sachbezüge für Dienstwohnungen ab 1.1.2023 maßgeblich:
Bundesland
Richtwert pro m² Wohnflächenausmaß
Neu ab 1.4.2022 Für Sachbezugswerte ab 2023
Alt seit 1.4.2019 Für Sachbezugswerte 2020 bis 2022
Burgenland
€ 5,61
€ 5,30
Kärnten
€ 7,20
€ 6,80
Niederösterreich
€ 6,31
€ 5,96
Oberösterreich
€ 6,66
€ 6,29
Salzburg
€ 8,50
€ 8,03
Steiermark
€ 8,49
€ 8,02
Tirol
€ 7,50
€ 7,09
Vorarlberg
€ 9,44
€ 8,92
Wien
€ 6,15
€ 5,81
Dieser Wert kann in bestimmten Fällen durch Abschläge vermindert werden. Kostenbeiträge des Arbeitnehmers vermindern den Sachbezugswert. Weitere Bestimmungen zur Berechnung des Sachbezugswerts – insbesondere bei gemieteten Wohnungen – sind zu beachten.
Stand: 28. Juni 2022
Bild: Vitaliy - stock.adobe.com
Über uns Rudolf Peter & Partner ist Ihr Steuerberater im 3. Bezirk Wien/Landstraße. Bei Fragen zu unseren Leistungen und zu aufkommenden Fragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.
Wir verwenden nur solche Cookies, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.