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Wie ist die neue Kurzarbeit ab Juli 2022 geregelt?

Mann mit Uhren - © pathdoc - stock.adobe.com

Das ursprünglich bis Ende Juni befristete Kurzarbeitsmodell wurde im Rahmen der Phase 6 bis Ende des Jahres 2022 verlängert. Die ab 1. Juli 2022 gültige Kurzarbeitsrichtlinie sieht dabei Änderungen im Antragsverfahren sowie bei den Vergütungszuschlägen vor.

Verfahrensablauf:

  • Mindestens drei Wochen vor Beginn der geplanten Kurzarbeit ist die regional zuständige AMS Geschäftsstelle über die Kurzarbeitsabsicht zu informieren (e-AMS).
  • In Folge der Anzeige führt das AMS ein Beratungsverfahren mit dem Unternehmen und Sozialpartnern durch, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sowie alternative Abfederungsmaßnahmen (z.B. Urlaubsabbau etc.) zu prüfen. Das Ergebnis des Beratungsverfahrens wird im Rahmen des Beratungsprotokolls festgehalten.
  • Soll die Kurzarbeit in Anspruch genommen werden, so sind der Kurzarbeitsantrag, die Sozialpartnervereinbarung (Version 11.0) sowie das Beratungsprotokoll über das eAMS-Konto vor Beginn der geplanten Kurzarbeit hochzuladen.
  • Nach Zustimmung der Sozialpartner im Webportal entscheidet das AMS über den Kurzarbeitsantrag.

Beihilfe:

Analog zur bisherigen Regelung werden die kurzarbeitsbedingten Mehrkosten abzüglich eines Selbstbehalts von 15 % ersetzt.

Mindestarbeitszeit:

Die Arbeitszeit muss im Durchschnitt mindestens 50 % der vorherigen Normalarbeitszeit betragen. Eine Unterschreitung ist nur mit besonderer Begründung (nach Genehmigung der Beilage 2) möglich.

Entgeltanspruch während der Kurzarbeit:

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in die Kategorie 80 % fallen, erhalten einen Zuschlag von 16 % auf das Mindestbruttoentgelt laut Entgelt-Tabelle nach § 37b Abs. 6 AMSG. Jene Arbeiternehmer oder Arbeitnehmerinnen, die in die Kategorie 85 % fallen, erhalten einen Zuschlag von 9 %.

Informationspflicht:

Arbeitgeber, welche Kurzarbeit in Anspruch nehmen, müssen nach Vorlage der Teilabrechnungen beim AMS die Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen individuell und nachweislich über die abgerechneten Ausfallsstunden informieren.

Stand: 05. Juli 2022

Bild: pathdoc - stock.adobe.com

Über uns
Rudolf Peter & Partner ist Ihr Steuerberater im 3. Bezirk Wien/Landstraße. Bei Fragen zu unseren Leistungen und zu aufkommenden Fragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

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„Achtung“ vor verdächtigen Emails mit @rudolfpeter.at als scheinbaren Absender

Mit Ende April 2022 mussten wir feststellen, dass durch das Öffnen eines Mailanhangs eines vermeintlich bekannten Absenders eine Malware auf einem unserer Computer aktiviert wurde.

Bis dieser bösartige Prozess durch die Verhaltensüberwachung des Virenschutzes gestoppt wurde konnten bereits einige Mails aus unserem Mailprogramm kopiert werden.

Wir haben nach Kenntniserlangung umgehend diesen Computer außer Betrieb genommen und sämtliche Emailpasswörter und Windowspasswörter bei den PC´s sämtlicher Mitarbeiter geändert und eine umfassenden Systemüberprüfung /Virenscann aller PC´s durchgeführt.

Achten sie daher bitte auf Mails welche scheinbar von uns stammen einen PDF-Anhang besitzen und in kursiver Schrift ohne persönliche Anrede etwa folgende Textbeispiele enthalten:

Hallo,
Sie sollten sich das ansehen
Grüße.

oder

Guten Morgen,
Bitte schauen Sie sich die angehängte Datei an.
Antworten Sie hier, wenn Sie Fragen haben.
Danke.

Sollten widererwarten Ihnen verdächtige Emails zukommen, bitten wir Sie die Anhänge keinesfalls zu öffnen bzw. vorher unser Sekretariat (Hotline) zu kontaktieren.

Wir danken für Ihr Verständnis
Ihr Rudolf PETER

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