Am 15. November ist das Service-Entgelt für die E-Card vom
Arbeitgeber einzuheben und bis spätestens 15. Dezember an den
Krankenversicherungsträger zu zahlen. (Ausnahme: gilt z.B. nicht für
geringfügig Beschäftigte)
Ab heuer wird das Entgelt jährlich mit der aktuellen Aufwertungszahl
angepasst. Es beträgt € 10,30.
Stand: 14. November 2013
Bild: contrastwerkstatt - Fotolia.com
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