Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für 2014
Werden Unterhaltsleistungen für ein nicht dem Haushalt des
Steuerpflichtigen angehöriges Kind gezahlt, kann ein
Unterhaltsabsetzbetrag geltend gemacht werden.
Der Unterhaltsabsetzbetrag beträgt:
für das 1. Kind € 29,20 p.m.
für das 2. Kind € 43,80 p.m.
für jedes weitere Kind 58,40 p.m.
Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der
Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann
zuerkannt,
wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß
nachgekommen wurde
und
wenn die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.
Altersgruppe
Euro
0–3 Jahre
€ 194,00
3–6 Jahre
€ 249,00
6–10 Jahre
€ 320,00
10–15 Jahre
€ 366,00
15–19 Jahre
€ 431,00
19–20 Jahre
€ 540,00
Stand: 10. Oktober 2013
Bild: solovyova - Fotolia.com
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