ASVG-Sozialversicherungswerte für 2016 (voraussichtlich)
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr, mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl, neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2016: 1,024.
ASVG
Geringfügigkeitsgrenze täglich monatlich Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe
€ 31,92 € 415,72 € 623,58
Höchstbeitragsgrundlage täglich monatlich jährlich für Sonderzahlungen
€ 162,00 € 4.860,00 € 9.720,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung
€ 5.670,00
Änderung Steuerreform: Im Zuge der Steuerreform wurde die Höchstbeitragsgrundlage, zusätzlich zur Aufwertung mit der Aufwertungszahl, um € 90,00 monatlich (€ 3,00 pro Tag) erhöht.
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen
Der Anteil des Arbeitslosenbeitrages, den der Pflichtversicherte zu tragen hat, beträgt:
Monatliche Beitragsgrundlage
Versichertenanteil
bis € 1.311,00
0 %
über € 1.311,00 bis € 1.430,00
1 %
über € 1.430,00 bis € 1.609,00
2 %
über € 1.609,00
3 %
Stand: 27. Oktober 2015
Bild: theaphotography - Fotolia.com
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