Abzugsfähig als außergewöhnliche Belastung sind die Kosten einer
medizinisch indizierten In-Vitro-Fertilisation.
In alten Urteilen des Verwaltungsgerichtshofes galten diese Kosten als
nicht abzugsfähig, da sie einen freiwilligen Aufwand darstellen.
Der Verwaltungsgerichtshof änderte jedoch bei seinem letzten Urteil zu
diesem Thema seine Meinung mit der Begründung, dass ein öffentliches
Interesse der Gesellschaft an Kindern besteht. Allerdings darf die
Fortpflanzungsunfähigkeit nicht freiwillig herbeigeführt worden sein.
Adoptionskosten
Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (vom Juli 2011)
schließt nun auch die Kosten einer Adoption in den Bereich der
abzugsfähigen Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung mit ein.
Stand: 12. September 2011
Bild: Alena Yakusheva - Fotolia.com
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