Erhalten Sie eine Betriebspension? Dann könnte für Sie die einmalige,
freiwillige Vorwegbesteuerung im Jahr 2012 in Frage kommen.
Die vom Arbeitgeber finanzierte Betriebspension wird dabei einmalig
mit 25 % besteuert (bei Pensionen bis zu € 300,00 brutto monatlich
beträgt die Einkommensteuer nur 20 %). Der Vorteil ist, dass in der
Folge bei allen verbleibenden Pensionszahlungen nur ein Viertel der
Pension als Bemessungsgrundlage für die Steuer herangezogen wird.
Wichtig: Die Vorwegbesteuerung kann nur in Anspruch
genommen werden, wenn bis zum 31.10.2012 ein schriftlicher Antrag bei
der Pensionskasse eingelangt ist.
Haben Sie noch Fragen? Wir informieren Sie gerne ausführlicher zu
diesem Thema.
Stand: 06. September 2012
Bild: Rob - Fotolia.com
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