Welche Angaben müssen Einzelunternehmer auf ihrer Website machen?
Welche Mindestangaben auf einer Website enthalten sein müssen, ist
gesetzlich genau geregelt. Selbst Einzelunternehmen, die nicht im
Firmenbuch eingetragen sind, müssen auf ihrer Website Mindestangaben
machen, auch wenn Sie keinen Webshop betreiben.
Neben dem vollständigen Namen, der vollen geografischen Anschrift bzw.
dem Standort der Gewerbeberechtigung und der UID-Nummer sind Daten
anzugeben, mittels deren Besucher der Website rasch und unmittelbar mit
dem Unternehmen Kontakt aufnehmen können (z.B. Telefon, Fax, E-Mail).
Weitere verpflichtende Angaben sind:
Mitgliedschaften in Organisationen, wie Wirtschaftskammern,
Berufsverbänden oder ähnlichen freiwilligen Einrichtungen
ein Hinweis auf den Zugang zu den gewerbe- oder berufsrechtlichen
Vorschriften, wie z.B. GewO, Maklergesetz
die zuständige Aufsichtsbehörde, wenn die Tätigkeit des Unternehmens
einer behördlichen Aufsicht unterliegt (z.B. Bankenaufsicht,
Versicherungsaufsicht usw.)
Weiters wird empfohlen, auch die zuständige Gewerbebehörde anzugeben
(z.B. Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) und die Berufsbezeichnung
samt Verleihungsstaat (wenn vorhanden, z.B. Meisterbetrieb, Meisterprüfung
abgelegt in Österreich).
Stand: 10. September 2013
Bild: Heinzgerald - Fotolia.com
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