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Neu: Gewinnfreibetrag gestaffelt

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Der Gewinnfreibetrag besteht aus zwei Stufen. Der Grundfreibetrag und der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag. Beim Grundfreibetrag bleibt alles wie gehabt. Die Änderung betrifft nur den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag.

Grundfreibetrag

Bis zu einer Bemessungsgrundlage von € 30.000,00 steht der Grundfreibetrag in Höhe von 13 % ohne Investitionserfordernis zu. Er kann von allen natürlichen Personen unabhängig von der Gewinnermittlungsart (auch bei Pauschalierung) in Anspruch genommen werden.

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Übersteigt der Gewinn € 30.000,00, steht der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag zu.

Ab 2013 wird dieser mit steigender Bemessungsgrundlage (BMGL) gestaffelt:

  • für die ersten € 175.000,00 der BMGL: 13 % Gewinnfreibetrag
  • für die nächsten € 175.000,00 der BMGL: 7 % Gewinnfreibetrag
  • für die nächsten € 230.000,00 der BMGL: 4,5 % Gewinnfreibetrag

Insgesamt beträgt der Gewinnfreibetrag daher höchstens € 45.350,00 im Veranlagungsjahr.

Mehrere Unternehmen

Erhalten Sie Einkünfte aus mehreren Unternehmen und übersteigt die Bemessungsgrundlage für den Gewinnfreibetrag in Summe € 175.000,00, so ist für die Zurechnung auf die einzelnen Unternehmen ein Durchschnittssatz zu berechnen. Dabei wird der höchstmögliche Gewinnfreibetrag dividiert durch die Bemessungsgrundlage. Mit dem so ermittelten Durchschnittssatz ist der Gewinnfreibetrag auf die einzelnen Betriebe aufzuteilen.

Welchen Unternehmen der Grundfreibetrag zugeordnet werden soll, können Sie weiterhin frei wählen. Wenn von dem Wahlrecht nicht Gebrauch gemacht wird, wird der Gewinnfreibetrag im Verhältnis der Gewinne zugeordnet.

Stand: 07. März 2013

Bild: tinchen_95 - Fotolia.com

Über uns
Rudolf Peter & Partner ist Ihr Steuerberater im 3. Bezirk Wien/Landstraße. Bei Fragen zu unseren Leistungen und zu aufkommenden Fragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

„Achtung“ vor verdächtigen Emails mit @rudolfpeter.at als scheinbaren Absender

Mit Ende April 2022 mussten wir feststellen, dass durch das Öffnen eines Mailanhangs eines vermeintlich bekannten Absenders eine Malware auf einem unserer Computer aktiviert wurde.

Bis dieser bösartige Prozess durch die Verhaltensüberwachung des Virenschutzes gestoppt wurde konnten bereits einige Mails aus unserem Mailprogramm kopiert werden.

Wir haben nach Kenntniserlangung umgehend diesen Computer außer Betrieb genommen und sämtliche Emailpasswörter und Windowspasswörter bei den PC´s sämtlicher Mitarbeiter geändert und eine umfassenden Systemüberprüfung /Virenscann aller PC´s durchgeführt.

Achten sie daher bitte auf Mails welche scheinbar von uns stammen einen PDF-Anhang besitzen und in kursiver Schrift ohne persönliche Anrede etwa folgende Textbeispiele enthalten:

Hallo,
Sie sollten sich das ansehen
Grüße.

oder

Guten Morgen,
Bitte schauen Sie sich die angehängte Datei an.
Antworten Sie hier, wenn Sie Fragen haben.
Danke.

Sollten widererwarten Ihnen verdächtige Emails zukommen, bitten wir Sie die Anhänge keinesfalls zu öffnen bzw. vorher unser Sekretariat (Hotline) zu kontaktieren.

Wir danken für Ihr Verständnis
Ihr Rudolf PETER

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