Eine Umsatzsteuervoranmeldung muss entweder vierteljährlich oder
monatlich gemacht werden. Sie muss immer am 15. Tag des auf den
Voranmeldezeitraum zweitfolgenden Monats abgegeben werden.
Vierteljährlich
Vorjahres-Umsatz bis Euro 30.000
Unternehmer bis zu einem Vorjahresumsatz von Euro 30.000 müssen die UVA
zwar erstellen, aber nicht abgeben (jedoch fristgerecht einzahlen). Die
Verpflichtung zur Erstellung trifft sie vierteljährlich.
Vorjahres-Umsatz bis Euro 100.000
Diese Unternehmer müssen die UVA vierteljährlich erstellen und
einreichen.
Monatlich
Vorjahres-Umsatz über Euro 100.000
Über einem Vorjahres-Umsatz von Euro 100.000 muss die UVA monatlich
erstellt und auch abgegeben werden.
Neues Formular ab 2012
Bereits bisher musste die Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch
eingereicht werden. Hat der Unternehmer die technischen Voraussetzungen
dafür nicht (zum Beispiel: keinen Internetzugang), darf die UVA händisch
ausgefüllt werden. In diesem Fall, muss ab 2012 das Formular beim
Finanzamt bestellt werden.
Regeln für die Eintragungen
Alle Eintragungen müssen:
genau in den dafür vorgesehenen Feldern erfolgen. Am Formular sind
Kästchen vorgezeichnet, in jedes muss ein Buchstabe geschrieben
werden.
in Blockschrift und
ausschließlich in den Farben schwarz oder blau.
Stand: 09. Jänner 2012
Bild: Tobif82 - Fotolia.com
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