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Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer seit 1.1.2016?

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Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen

Seit 1.1.2016 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des Einkommensteuergesetzes grundsätzlich dem Steuersatz von 27,5 %.

Davon ausgenommen sind nur Einkünfte aus

  • Geldeinlagen und
  • nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten, insbesondere Zinsen aus Girokonten und Sparbüchern.

Sie werden wie in der Vergangenheit weiterhin mit 25 % Kapitalertragsteuer besteuert. Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge aus Investmentfonds werden immer mit 27,5 % besteuert, auch wenn darin Einkünfte aus Geldeinlagen enthalten sind.

Änderung für die GmbH

Geändert hat sich aufgrund der erhöhten Kapitalertragsteuer auch die Gesamtsteuerbelastung von Gewinnausschüttungen von GmbHs, und zwar auf 45,625 % (bisher 43,75 %).

Behandlung der Verluste aus Einkünften aus Kapitalvermögen

Verluste im außerbetrieblichen Bereich

Die unterschiedlichen Steuersätze (25 % oder 27,5 %) stehen einem Verlustausgleich nicht entgegen. Die bestehenden Verlustausgleichsbeschränkungen (wie z. B. Verluste aus Fremdwährungsbankeinlagen mit Sparbuchzinsen) bleiben bestehen. Jene Kapitalerträge, die nach dem Einkommensteuertarif besteuert werden, dürfen nicht mit Kapitalerträgen ausgeglichen werden, die mit einem der besonderen Steuersätze besteuert werden.

In diesem Fall können die Verluste weder vorgetragen noch verteilt werden.

Erhöhung hat keine Auswirkung auf Kapitalgesellschaften

Die Erhöhung des besonderen Steuersatzes auf 27,5 % wirkt sich nicht auf Kapitaleinkünfte von Kapitalgesellschaften aus. Sie unterliegen der Körperschaftsteuer und diese beträgt auch weiterhin 25 %.

Stand: 25. Februar 2016

Bild: Black Spring - Fotolia.com

Über uns
Rudolf Peter & Partner ist Ihr Steuerberater im 3. Bezirk Wien/Landstraße. Bei Fragen zu unseren Leistungen und zu aufkommenden Fragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

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„Achtung“ vor verdächtigen Emails mit @rudolfpeter.at als scheinbaren Absender

Mit Ende April 2022 mussten wir feststellen, dass durch das Öffnen eines Mailanhangs eines vermeintlich bekannten Absenders eine Malware auf einem unserer Computer aktiviert wurde.

Bis dieser bösartige Prozess durch die Verhaltensüberwachung des Virenschutzes gestoppt wurde konnten bereits einige Mails aus unserem Mailprogramm kopiert werden.

Wir haben nach Kenntniserlangung umgehend diesen Computer außer Betrieb genommen und sämtliche Emailpasswörter und Windowspasswörter bei den PC´s sämtlicher Mitarbeiter geändert und eine umfassenden Systemüberprüfung /Virenscann aller PC´s durchgeführt.

Achten sie daher bitte auf Mails welche scheinbar von uns stammen einen PDF-Anhang besitzen und in kursiver Schrift ohne persönliche Anrede etwa folgende Textbeispiele enthalten:

Hallo,
Sie sollten sich das ansehen
Grüße.

oder

Guten Morgen,
Bitte schauen Sie sich die angehängte Datei an.
Antworten Sie hier, wenn Sie Fragen haben.
Danke.

Sollten widererwarten Ihnen verdächtige Emails zukommen, bitten wir Sie die Anhänge keinesfalls zu öffnen bzw. vorher unser Sekretariat (Hotline) zu kontaktieren.

Wir danken für Ihr Verständnis
Ihr Rudolf PETER

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