Ab dem Überschreiten von bestimmten Schwellenwerten sind
grenzüberschreitende Dienstleistungen verpflichtend bei der Statistik
Austria zu melden. Diese Schwellenwerte werden ab dem Berichtsjahr 2013
geändert. Zu melden sind nur mehr alle Dienstleistungsexporte bzw.
-importe ab einem Schwellenwert von € 500.000,00. Geändert wurden auch
einige Dienstleistungscodes.
Bisherige Regelung
Bisher waren die Schwellenwerte branchenabhängig. Je nach Branche waren
Dienstleistungen von € 50.000,00 oder von € 200.000,00 pro Jahr zu
melden.
Stand: 08. November 2012
Bild: Dziurek - Fotolia.com
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