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Durch welche Maßnahmen soll Lohn- und Sozialdumping weiter eingeschränkt werden?

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Lohn- und Sozialdumping

Ab 1.1.2015 soll es zu einer Verschärfung des Gesetzes zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping kommen.

Mit der Arbeitsmarktöffnung einiger osteuropäischer Länder im Jahr 2011 wurde das Gesetz zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping eingeführt. Ziel war es, einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmern zu gewährleisten und sicherzustellen, dass alle Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt werden.

Diese Regelungen sollen mit dem neuen Begutachtungsentwurf erweitert werden. Die Gesetzwerdung ist allerdings noch abzuwarten.

Einige ausgewählte Änderungen ab 1.1.2015

Entsendung von Mitarbeitern

Die Entsendung eines Mitarbeiters muss bereits jetzt der österreichischen Sozialversicherung gemeldet werden. Die Unterlagen über die Anmeldung zur Sozialversicherung am Arbeitsort und eine Abschrift der Entsendemeldung müssen bereitgehalten werden. Ist das nicht der Fall, stellt dies einen Straftatbestand dar.

Künftig soll auch eine Verwaltungsstrafe verhängt werden können, wenn diese Unterlagen nicht an die Abgabenbehörde übermittelt werden. Es wird nun auch klargestellt, dass die Strafe für jeden Arbeitnehmer verhängt wird, für den die erforderlichen Maßnahmen nicht erfüllt werden – nicht pro Arbeitgeber.

Lohnkontrollen

Die Lohnkontrollen werden bei Bauunternehmen auf alle Entgeltbestandteile ausgedehnt. Bei allen anderen Branchen wird kontrolliert, ob der nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehende Grundlohn samt Sonderzahlungen gezahlt wird. Wenn Arbeitskräfteüberlassungen betroffen sind: der Überlassungslohn inklusive des Referenzzuschlags.

Lohnunterlagen

Das Strafausmaß für Lohnunterlagen, die nicht bereitgehalten werden, soll angehoben werden. Auch hier gilt: Gestraft wird pro Arbeitnehmer, für den die Lohnunterlagen nicht vorhanden sind und nicht pro Arbeitgeber.

Stand: 26. September 2014

Bild: Printemps - Fotolia.com

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Rudolf Peter & Partner ist Ihr Steuerberater im 3. Bezirk Wien/Landstraße. Bei Fragen zu unseren Leistungen und zu aufkommenden Fragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

„Achtung“ vor verdächtigen Emails mit @rudolfpeter.at als scheinbaren Absender

Mit Ende April 2022 mussten wir feststellen, dass durch das Öffnen eines Mailanhangs eines vermeintlich bekannten Absenders eine Malware auf einem unserer Computer aktiviert wurde.

Bis dieser bösartige Prozess durch die Verhaltensüberwachung des Virenschutzes gestoppt wurde konnten bereits einige Mails aus unserem Mailprogramm kopiert werden.

Wir haben nach Kenntniserlangung umgehend diesen Computer außer Betrieb genommen und sämtliche Emailpasswörter und Windowspasswörter bei den PC´s sämtlicher Mitarbeiter geändert und eine umfassenden Systemüberprüfung /Virenscann aller PC´s durchgeführt.

Achten sie daher bitte auf Mails welche scheinbar von uns stammen einen PDF-Anhang besitzen und in kursiver Schrift ohne persönliche Anrede etwa folgende Textbeispiele enthalten:

Hallo,
Sie sollten sich das ansehen
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Guten Morgen,
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Sollten widererwarten Ihnen verdächtige Emails zukommen, bitten wir Sie die Anhänge keinesfalls zu öffnen bzw. vorher unser Sekretariat (Hotline) zu kontaktieren.

Wir danken für Ihr Verständnis
Ihr Rudolf PETER

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