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Wie hoch ist der neue Strafzuschlag bei Selbstanzeigen?

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Anfang Oktober wird ein Strafzuschlag bei Selbstanzeigen kommen. Der Ministerrat hat die Neuregelung bereits beschlossen. Der Beschluss im Nationalrat soll im Juli erfolgen.

Der Zuschlag ist gestaffelt von 5 bis 30 %, wenn die Abgabenverkürzung anlässlich einer Betriebsprüfung angezeigt wird.

Abgabenschuld Strafzuschlag
bis € 33.000,00 5 %
von € 33.001,00 bis € 100.000,00 15 %
von € 100.001,00 bis € 250.000,00 20 %
über € 250.000,00 30 %

Nur bei vorsätzlichen und grob fahrlässigen Finanzvergehen müssen die Strafzuschläge gezahlt werden. Bei fahrlässig begangenen Fehlern, wie z.B. einem Irrtum beim Buchen, ist kein Strafzuschlag zu entrichten.

Wenn zum ersten Mal eine Selbstanzeige erfolgt, entgeht der Anzeiger damit einem Finanzstrafverfahren – wie bisher. Wurde schon öfter eine Selbstanzeige hinsichtlich desselben Abgabenanspruchs (ausgenommen Vorauszahlungen) eingereicht, ist eine Selbstanzeige generell ausgeschlossen. Bisher konnte hinsichtlich desselben Abgabenanspruchs mehrmals eine Selbstanzeige eingebracht werden. Damit sie strafbefreiend wirkte, musste eine Abgabenerhöhung von 25 % entrichtet werden.

Alte Regelung

Auch derzeit führt eine Selbstanzeige nur unter gewissen Voraussetzungen zu einer Straffreiheit. Wenn alle Vorschriften für eine strafbefreiende Selbstanzeige erfüllt sind, müssen nur die hinterzogene Summe und die angefallenen Verzugszinsen bezahlt werden.

Beratung

Für eine Selbstanzeige benötigt man umfangreiches, fachliches Wissen. Wenn nicht alle formalen Voraussetzungen erfüllt werden, kann auch das Gegenteil bewirkt werden. Es wird ein Vergehen der Behörde offengelegt, für das aber keine strafbefreiende Wirkung entsteht. Vereinbaren Sie daher bitte ein Beratungsgespräch.

Stand: 24. Juni 2014

Bild: flyinger - Fotolia.com

Über uns
Rudolf Peter & Partner ist Ihr Steuerberater im 3. Bezirk Wien/Landstraße. Bei Fragen zu unseren Leistungen und zu aufkommenden Fragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

„Achtung“ vor verdächtigen Emails mit @rudolfpeter.at als scheinbaren Absender

Mit Ende April 2022 mussten wir feststellen, dass durch das Öffnen eines Mailanhangs eines vermeintlich bekannten Absenders eine Malware auf einem unserer Computer aktiviert wurde.

Bis dieser bösartige Prozess durch die Verhaltensüberwachung des Virenschutzes gestoppt wurde konnten bereits einige Mails aus unserem Mailprogramm kopiert werden.

Wir haben nach Kenntniserlangung umgehend diesen Computer außer Betrieb genommen und sämtliche Emailpasswörter und Windowspasswörter bei den PC´s sämtlicher Mitarbeiter geändert und eine umfassenden Systemüberprüfung /Virenscann aller PC´s durchgeführt.

Achten sie daher bitte auf Mails welche scheinbar von uns stammen einen PDF-Anhang besitzen und in kursiver Schrift ohne persönliche Anrede etwa folgende Textbeispiele enthalten:

Hallo,
Sie sollten sich das ansehen
Grüße.

oder

Guten Morgen,
Bitte schauen Sie sich die angehängte Datei an.
Antworten Sie hier, wenn Sie Fragen haben.
Danke.

Sollten widererwarten Ihnen verdächtige Emails zukommen, bitten wir Sie die Anhänge keinesfalls zu öffnen bzw. vorher unser Sekretariat (Hotline) zu kontaktieren.

Wir danken für Ihr Verständnis
Ihr Rudolf PETER

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