Mit 1. März 2014 wird die Höchstgrenze für den PKW Sachbezug auf €
720,00 monatlich erhöht. Bisher lag sie bei € 600,00 monatlich.
Liegt die Privatnutzung nachweislich unter 500 km pro Monat (jährlich
6.000 km), ist ab 1. März ein Höchstbetrag von € 360,00 monatlich
anzusetzen. Die Höchstgrenze für den halben Sachbezug war bisher €
300,00.
Geändert wurden allerdings nur die Höchstbeträge. Der Sachbezugswert
von 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges bleibt
gleich.
Lohnsteuer und Sozialversicherung
Hat ein Arbeitnehmer ein Firmenauto, wird sowohl die
Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung als auch
die Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer
um einen Sachbezug erhöht.
Die Bewertung für die Lohnsteuer ist auch maßgeblich für die
Sozialversicherung. Die Erhöhung gilt daher sowohl für die Lohnsteuer als
auch für die Sozialversicherungsbeiträge.
In Kraft treten der neuen Regelung
Die geänderte Verordnung ist anzuwenden
bei Veranlagung: erstmals für das Kalenderjahr 2014 für Zeiträume,
die nach dem 28. Februar 2014 enden.
Einkommensteuer (Lohnsteuer) Abzug: erstmals für
Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 28. Februar 2014 enden.
Stand: 24. Februar 2014
Bild: spectrumblue - Fotolia.com
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