Sondernews: Der neue Pendlerrechner ist verpflichtend zu verwenden
Seit Mitte Februar müssen Sie mit dem neuen Pendlerrechner berechnen,
ob Ihnen das Pendlerpauschale inklusive Pendlereuro zusteht. Dabei wird
auch berechnet, ob es zumutbar ist, ein Massenverkehrsmittel zu
benutzen.
Der Pendlerrechner ist ab der Veranlagung für 2014 zu verwenden. Dem
Formular (L34), mit dem das Pendlerpauschale beantragt wird, muss ein
Ausdruck der Berechnung des Pendlerrechners beigelegt werden. Das Ergebnis
des Rechners ist maßgeblich, außer der Steuerpflichtige kann beweisen,
dass es nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.
Auch wenn Sie Ihrem Arbeitgeber bereits ein Formular L34 gebracht
haben, müssen Sie beim Arbeitgeber bis spätestens 30.6.2014 einen Ausdruck
des Pendlerrechners abgeben.
Stand: 20. Februar 2014
Bild: Fotolia.com
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„Achtung“ vor verdächtigen Emails mit @rudolfpeter.at als scheinbaren Absender
Mit Ende April 2022 mussten wir feststellen, dass durch das Öffnen eines Mailanhangs eines vermeintlich bekannten Absenders eine Malware auf einem unserer Computer aktiviert wurde.
Bis dieser bösartige Prozess durch die Verhaltensüberwachung des Virenschutzes gestoppt wurde konnten bereits einige Mails aus unserem Mailprogramm kopiert werden.
Wir haben nach Kenntniserlangung umgehend diesen Computer außer Betrieb genommen und sämtliche Emailpasswörter und Windowspasswörter bei den PC´s sämtlicher Mitarbeiter geändert und eine umfassenden Systemüberprüfung /Virenscann aller PC´s durchgeführt.
Achten sie daher bitte auf Mails welche scheinbar von uns stammen einen PDF-Anhang besitzen und in kursiver Schrift ohne persönliche Anrede etwa folgende Textbeispiele enthalten:
Hallo, Sie sollten sich das ansehen Grüße.
oder
Guten Morgen, Bitte schauen Sie sich die angehängte Datei an. Antworten Sie hier, wenn Sie Fragen haben. Danke.
Sollten widererwarten Ihnen verdächtige Emails zukommen, bitten wir Sie die Anhänge keinesfalls zu öffnen bzw. vorher unser Sekretariat (Hotline) zu kontaktieren.
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