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Wann muss ich Rechnungen spätestens bezahlen?

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Im März ist das neue Zahlungsverzugsgesetz (ZVG) in Kraft getreten. Dadurch kam es neben dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch auch im Arbeits-, Sozialgerichts-, Mietrechts-, Verbraucherkredit- und Konsumentenschutzgesetz zu Änderungen.

Änderungen bei Geschäften zwischen Unternehmern

Verzugszinsen

Der gesetzliche Zinssatz für Verzugszinsen beträgt 9,2 % über dem Basiszinssatz (derzeitiger Verzugszinssatz daher: 9,08 %). Der Basiszinssatz, der am ersten Kalendertag eines Halbjahres gilt, ist für das jeweilige Halbjahr maßgebend. Ist der Schuldner nicht für die verzögerte Zahlung verantwortlich, hat er jedoch nur 4 % zu zahlen.

Abnahme- oder Überprüfungsverfahren

Die Überprüfung zur Feststellung der vertragsgemäßen Leistungserbringung darf höchstens 30 Tage ab dem Zeitpunkt des Empfangs der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen betragen. Eine längere Frist kann vereinbart werden, aber nur, wenn diese Vereinbarung für den Gläubiger nicht grob nachteilig ist.

Pauschale Mahnspesen

Der Gläubiger ist berechtigt, eine Entschädigung von € 40,00 für Betreibungskosten vom Schuldner einzufordern, wenn die Zahlung nicht rechtzeitig bezahlt wird. Über die tatsächlichen Kosten muss kein Nachweis erbracht werden.

Im Vorhinein bezahlen

Bezahlt der Schuldner mittels Banküberweisung, muss die Zahlung bereits bei Fälligkeit am Konto des Gläubigers sein. Das heißt: Der Gläubiger muss über sein Geld bereits verfügen können. Wird der Fälligkeitstermin nicht im Vorhinein vereinbart, sondern z.B. bei Leistungserbringung, muss der Schuldner den Rechnungsauftrag ohne unnötigen Aufschub bezahlen.

Änderungen bei Mieten

Die Miete für den laufenden Monat ist nun frühestens am 5. des Monats fällig. Eine spätere Zahlung kann vertraglich vereinbart werden. Weiters hat der Vermieter dem Mieter verpflichtend die Bankdaten bekannt zu geben, damit der Mieter die Zahlungen überweisen kann (gilt für Vermietungen, die zur Gänze dem Mietrechtsgesetz unterliegen).

Stand: 08. Juli 2013

Bild: veneratio - Fotolia.com

Über uns
Rudolf Peter & Partner ist Ihr Steuerberater im 3. Bezirk Wien/Landstraße. Bei Fragen zu unseren Leistungen und zu aufkommenden Fragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

„Achtung“ vor verdächtigen Emails mit @rudolfpeter.at als scheinbaren Absender

Mit Ende April 2022 mussten wir feststellen, dass durch das Öffnen eines Mailanhangs eines vermeintlich bekannten Absenders eine Malware auf einem unserer Computer aktiviert wurde.

Bis dieser bösartige Prozess durch die Verhaltensüberwachung des Virenschutzes gestoppt wurde konnten bereits einige Mails aus unserem Mailprogramm kopiert werden.

Wir haben nach Kenntniserlangung umgehend diesen Computer außer Betrieb genommen und sämtliche Emailpasswörter und Windowspasswörter bei den PC´s sämtlicher Mitarbeiter geändert und eine umfassenden Systemüberprüfung /Virenscann aller PC´s durchgeführt.

Achten sie daher bitte auf Mails welche scheinbar von uns stammen einen PDF-Anhang besitzen und in kursiver Schrift ohne persönliche Anrede etwa folgende Textbeispiele enthalten:

Hallo,
Sie sollten sich das ansehen
Grüße.

oder

Guten Morgen,
Bitte schauen Sie sich die angehängte Datei an.
Antworten Sie hier, wenn Sie Fragen haben.
Danke.

Sollten widererwarten Ihnen verdächtige Emails zukommen, bitten wir Sie die Anhänge keinesfalls zu öffnen bzw. vorher unser Sekretariat (Hotline) zu kontaktieren.

Wir danken für Ihr Verständnis
Ihr Rudolf PETER

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