Seitenbereiche
Inhalt

Was ändert sich 2019 bei den Meldungen an die Sozialversicherung?

Illustration - Illustration

Am 1.1.2019 werden wesentliche Bestimmungen des Meldepflicht-Änderungsgesetzes in Kraft treten. Meldeverpflichtungen der Dienstgeber sollen dadurch vereinfacht werden. Hier ein Überblick über die wichtigsten Versichertenmeldungen:

Anforderung der Versicherungsnummer

Hat jemand noch keine Sozialversicherungsnummer (z. B. ausländische Arbeitnehmer, die erstmals in Österreich eine Beschäftigung aufnehmen), muss die SV-Nummer angefordert werden.

Anmeldung

Ein Dienstnehmer ist wie bisher jedenfalls vor Arbeitsbeginn anzumelden (auch bei fallweise beschäftigten Personen). Die neue Anmeldung umfasst aber deutlich weniger Datenfelder als bisher. Das Versicherungsverhältnis wird dann weitgehend durch die neue personenbezogene monatliche Beitragsgrundlagenmeldung gewartet.

Alle Meldungen sind bei der GKK elektronisch zu erstatten. Nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen kann eine Vor-Ort-Anmeldung eines Dienstnehmers (früher Mindestangabenmeldung) per Telefon oder Fax durchgeführt werden. In diesem Fall ist die Anmeldung in elektronischer Form binnen sieben Tagen ab dem Beginn der Pflichtversicherung nachzuholen.

Änderungsmeldung

Ein Großteil der bisherigen eigenständigen Änderungsmeldungen entfällt, da die Daten in der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung enthalten sind. Eine weiterhin eigenständige Änderungsmeldung ist z. B. die Adressänderung.

Abmeldung

Auch bei der Abmeldung entfallen viele Datenfelder. Die Abmeldung hat binnen sieben Tagen nach dem Ende der Pflichtversicherung zu erfolgen.

Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM)

Mit der mBGM werden monatlich je Versichertem die Daten zur Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen, Fonds und Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge gemeldet und Daten des Versicherungsverhältnisses gewartet.

Stand: 25. September 2018

Bild: Naturestock - stock.adobe.com

Über uns
Rudolf Peter & Partner ist Ihr Steuerberater im 3. Bezirk Wien/Landstraße. Bei Fragen zu unseren Leistungen und zu aufkommenden Fragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

„Achtung“ vor verdächtigen Emails mit @rudolfpeter.at als scheinbaren Absender

Mit Ende April 2022 mussten wir feststellen, dass durch das Öffnen eines Mailanhangs eines vermeintlich bekannten Absenders eine Malware auf einem unserer Computer aktiviert wurde.

Bis dieser bösartige Prozess durch die Verhaltensüberwachung des Virenschutzes gestoppt wurde konnten bereits einige Mails aus unserem Mailprogramm kopiert werden.

Wir haben nach Kenntniserlangung umgehend diesen Computer außer Betrieb genommen und sämtliche Emailpasswörter und Windowspasswörter bei den PC´s sämtlicher Mitarbeiter geändert und eine umfassenden Systemüberprüfung /Virenscann aller PC´s durchgeführt.

Achten sie daher bitte auf Mails welche scheinbar von uns stammen einen PDF-Anhang besitzen und in kursiver Schrift ohne persönliche Anrede etwa folgende Textbeispiele enthalten:

Hallo,
Sie sollten sich das ansehen
Grüße.

oder

Guten Morgen,
Bitte schauen Sie sich die angehängte Datei an.
Antworten Sie hier, wenn Sie Fragen haben.
Danke.

Sollten widererwarten Ihnen verdächtige Emails zukommen, bitten wir Sie die Anhänge keinesfalls zu öffnen bzw. vorher unser Sekretariat (Hotline) zu kontaktieren.

Wir danken für Ihr Verständnis
Ihr Rudolf PETER

Fenster schließen

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.