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Was ist neu bei Reverse-Charge-Rechnungen?

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Bestimmte Lieferungen und Leistungen lösen eine Steuerpflicht im Ausland aus. Das ist z.B. der Fall, wenn Dienstleistungen erbracht werden, deren (steuerlicher) Ort der Leistung im Ausland liegt. Bisher musste der österreichische Unternehmer die Rechnung für solche Lieferungen und Leistungen nach den Vorschriften des ausländischen Staates erstellen. Da es nicht möglich ist, die Vorschriften für jeden ausländischen Staat zu kennen, war es für Unternehmen oft schwierig solche Rechnungen auszustellen.

Seit Anfang 2013 wurde dies nun vereinfacht. Nach der neuen Bestimmung müssen sie nach den im österreichischen Gesetz vorgeschriebenen Rechnungsmerkmalen ausgestellt werden.

Sie gilt:

  • für Umsätze, deren Leistungsort in einem anderen Mitgliedstaat liegt (Übergang der Steuerschuld),
  • wenn Steuerpflicht im Drittland besteht.

Übergang der Steuerschuld

Bei sonstigen Leistungen und Werklieferungen geht in bestimmten Fällen die Steuerschuld vom inländischen Leistungserbringer auf den ausländischen Leistungsempfänger über (Reverse Charge). In diesen Fällen muss die Rechnung nun nach den österreichischen Vorschriften ausgestellt werden (gilt nicht für Gutschriften).

Neue Frist bei Rechnungsausstellung

Die Rechnung muss spätestens am 15. Tag des auf die Leistung folgenden Monats ausgestellt werden.

Beispiel: Leistung wird im Juni 2013 erbracht. Die Rechnung muss bis 15. Juli 2013 ausgestellt werden.

Steuerpflicht im Drittland

Die Neuregelung (nur für die vereinfachte Rechnungsausstellung) gilt auch, wenn der leistende Unternehmer sein Unternehmen vom Inland aus betreibt (oder die Leistung von einer inländischen Betriebsstätte erbracht wird) und die Lieferung oder sonstige Leistung im Drittland ausgeführt wird für einen Unternehmer (für dessen Unternehmen) oder an eine nichtunternehmerische juristische Person.

Achtung: USt-Regelungen im Drittland beachten!

Stand: 06. Juni 2013

Bild: The Photos - Fotolia.com

Über uns
Rudolf Peter & Partner ist Ihr Steuerberater im 3. Bezirk Wien/Landstraße. Bei Fragen zu unseren Leistungen und zu aufkommenden Fragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

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„Achtung“ vor verdächtigen Emails mit @rudolfpeter.at als scheinbaren Absender

Mit Ende April 2022 mussten wir feststellen, dass durch das Öffnen eines Mailanhangs eines vermeintlich bekannten Absenders eine Malware auf einem unserer Computer aktiviert wurde.

Bis dieser bösartige Prozess durch die Verhaltensüberwachung des Virenschutzes gestoppt wurde konnten bereits einige Mails aus unserem Mailprogramm kopiert werden.

Wir haben nach Kenntniserlangung umgehend diesen Computer außer Betrieb genommen und sämtliche Emailpasswörter und Windowspasswörter bei den PC´s sämtlicher Mitarbeiter geändert und eine umfassenden Systemüberprüfung /Virenscann aller PC´s durchgeführt.

Achten sie daher bitte auf Mails welche scheinbar von uns stammen einen PDF-Anhang besitzen und in kursiver Schrift ohne persönliche Anrede etwa folgende Textbeispiele enthalten:

Hallo,
Sie sollten sich das ansehen
Grüße.

oder

Guten Morgen,
Bitte schauen Sie sich die angehängte Datei an.
Antworten Sie hier, wenn Sie Fragen haben.
Danke.

Sollten widererwarten Ihnen verdächtige Emails zukommen, bitten wir Sie die Anhänge keinesfalls zu öffnen bzw. vorher unser Sekretariat (Hotline) zu kontaktieren.

Wir danken für Ihr Verständnis
Ihr Rudolf PETER

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