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Welche Änderungen sind mit 1. März 2014 in Kraft getreten?

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Das Abgabenänderungsgesetz 2014 ist in Kraft getreten. Hier nun einige endgültige Neuregelungen im Überblick.

  • Für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag gilt nun: Begünstigt sind abnutzbare, körperliche Wirtschaftsgüter und Wohnbauanleihen, wenn sie dem Anlagevermögen eines inländischen Betriebes ab dem Anschaffungszeitpunkt mindestens vier Jahre lang dienen.
  • Arbeits- und Werkleistungen über € 500.000,00/Jahr an eine Person sind nicht mehr als Betriebsausgaben abzugsfähig.
  • Die steuerlichen Begünstigungen für sogenannte „Golden Handshakes“ wurden eingeschränkt.
  • Die Verlustvortrags- bzw. Verrechnungsgrenze von 75 % entfällt für natürliche Personen. Für Körperschaftsteuerpflichtige gilt diese Grenze weiterhin.
  • Bestimmte Lebensversicherungen sind von der KESt befreit, wenn sie nach dem 50. Lebensjahr abgeschlossen werden.
  • Zinsen- und Lizenzzahlungen an verbundene Unternehmen sind nicht abzugsfähig, wenn bestimmte Tatbestände der Niedrigbesteuerung beim Empfänger vorliegen.
  • Ausweitung der begünstigten Spendenempfänger: Abzugsfähig sind nun auch Spenden an bestimmte Einrichtungen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben oder in einem Staat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht.
  • Erhöhung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen auf € 400,00
  • Erhöhung von Verbrauchssteuern
  • Einschränkungen bei der Gruppenbesteuerung: Gruppenmitglieder in Staaten ohne umfassende Amtshilfe dürfen nicht mehr neu in eine Gruppe aufgenommen werden. Ab 1.1.2015 scheiden ausländische Körperschaften, die am 28.2.2014 Gruppenmitglieder sind, aber die Voraussetzungen nicht erfüllen aus der Gruppe aus.
  • Abschaffung der Share Deal – Firmenwertabschreibung bei Gründung bzw. Erweiterung von Unternehmensgruppen nach dem 28. Februar 2014
  • Langfristige Verbindlichkeiten müssen mit einem Fixzinssatz von 3,5 % abgezinst werden. Diese Regelung gilt für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 30.6.2014 enden.

Stand: 27. März 2014

Bild: Subbotina Anna - Fotolia.com

Über uns
Rudolf Peter & Partner ist Ihr Steuerberater im 3. Bezirk Wien/Landstraße. Bei Fragen zu unseren Leistungen und zu aufkommenden Fragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

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„Achtung“ vor verdächtigen Emails mit @rudolfpeter.at als scheinbaren Absender

Mit Ende April 2022 mussten wir feststellen, dass durch das Öffnen eines Mailanhangs eines vermeintlich bekannten Absenders eine Malware auf einem unserer Computer aktiviert wurde.

Bis dieser bösartige Prozess durch die Verhaltensüberwachung des Virenschutzes gestoppt wurde konnten bereits einige Mails aus unserem Mailprogramm kopiert werden.

Wir haben nach Kenntniserlangung umgehend diesen Computer außer Betrieb genommen und sämtliche Emailpasswörter und Windowspasswörter bei den PC´s sämtlicher Mitarbeiter geändert und eine umfassenden Systemüberprüfung /Virenscann aller PC´s durchgeführt.

Achten sie daher bitte auf Mails welche scheinbar von uns stammen einen PDF-Anhang besitzen und in kursiver Schrift ohne persönliche Anrede etwa folgende Textbeispiele enthalten:

Hallo,
Sie sollten sich das ansehen
Grüße.

oder

Guten Morgen,
Bitte schauen Sie sich die angehängte Datei an.
Antworten Sie hier, wenn Sie Fragen haben.
Danke.

Sollten widererwarten Ihnen verdächtige Emails zukommen, bitten wir Sie die Anhänge keinesfalls zu öffnen bzw. vorher unser Sekretariat (Hotline) zu kontaktieren.

Wir danken für Ihr Verständnis
Ihr Rudolf PETER

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