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Nachbescheidkontrolle

Als Nachbescheidkontrolle wird eine übliche Praxis der Finanzverwaltung bezeichnet.

Die Finanzbehörde erlässt einen Veranlagungsbescheid. Der Bescheid wird dem Steuerpflichtigen zugestellt. Einige Wochen später erhält der Steuerpflichtige allerdings ein Ergänzungsersuchen. In diesem wird er dazu aufgefordert, weitere Unterlagen einzureichen. Meist müssen die Sonderausgaben, Werbungskosten und/oder außergewöhnliche Belastungen belegt werden.

Der Grund warum es zu diesen Ergänzungsansuchen kommt ist, dass die Erklärungen vorab elektronisch geprüft werden. Die Bescheide werden automatisch erstellt. Erst im Nachhinein überprüft ein Finanzbeamter die Richtigkeit der erstellten Bescheide.

Bescheid des Unabhängigen Finanzsenats aufgehoben

Die Zulässigkeit dieser Vorgehensweise der Finanzverwaltung wurde sowohl vom UFS als auch vom VwGH geprüft. Der UFS sah diese Vorgehensweise als rechtlich unzulässig an.

Der Verwaltungsgerichtshof stellt sich jedoch mit seinem Urteil hinter die gängige Praxis. Er hob die Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenats auf.

Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes

Der Verwaltungsgerichtshof räumt in seiner Entscheidung ein, es sei die Aufgabe der Finanzverwaltung darauf zu achten, dass alle Abgabepflichtigen gleich behandelt werden. Sie hat auch sicher zu stellen, dass keine Abgabeneinnahmen zu unrecht verkürzt werden.

Um die Abgaben bemessen zu können, muss die Behörde alle Unterlagen sorgfältig erheben. Sind Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen bei der Veranlagung berücksichtigt worden, die tatsächlich nicht angefallen sind, dann ist die Aufhebung des Bescheids zulässig.

Stand: 10. November 2011

Bild: Michele and Jen - Fotolia.com

Über uns
Rudolf Peter & Partner ist Ihr Steuerberater im 3. Bezirk Wien/Landstraße. Bei Fragen zu unseren Leistungen und zu aufkommenden Fragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

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„Achtung“ vor verdächtigen Emails mit @rudolfpeter.at als scheinbaren Absender

Mit Ende April 2022 mussten wir feststellen, dass durch das Öffnen eines Mailanhangs eines vermeintlich bekannten Absenders eine Malware auf einem unserer Computer aktiviert wurde.

Bis dieser bösartige Prozess durch die Verhaltensüberwachung des Virenschutzes gestoppt wurde konnten bereits einige Mails aus unserem Mailprogramm kopiert werden.

Wir haben nach Kenntniserlangung umgehend diesen Computer außer Betrieb genommen und sämtliche Emailpasswörter und Windowspasswörter bei den PC´s sämtlicher Mitarbeiter geändert und eine umfassenden Systemüberprüfung /Virenscann aller PC´s durchgeführt.

Achten sie daher bitte auf Mails welche scheinbar von uns stammen einen PDF-Anhang besitzen und in kursiver Schrift ohne persönliche Anrede etwa folgende Textbeispiele enthalten:

Hallo,
Sie sollten sich das ansehen
Grüße.

oder

Guten Morgen,
Bitte schauen Sie sich die angehängte Datei an.
Antworten Sie hier, wenn Sie Fragen haben.
Danke.

Sollten widererwarten Ihnen verdächtige Emails zukommen, bitten wir Sie die Anhänge keinesfalls zu öffnen bzw. vorher unser Sekretariat (Hotline) zu kontaktieren.

Wir danken für Ihr Verständnis
Ihr Rudolf PETER

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