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Was ist bei coronabedingten Beitragsrückständen bei der Gesundheitskasse bis 30.9.2022 zu beachten?

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Mit dem sogenannten 2-Phasen Modell war es für Unternehmen möglich, für die in den Monaten Februar 2020 bis Mai 2021 angefallenen Beiträge mit der österreichischen Gesundheitskasse Ratenzahlungen zu vereinbaren.

Mit 30.9.2022 läuft nun die erste Phase dieser Ratenvereinbarung aus und noch offene Beitragsrückstände für 02/2020 bis 05/2021 sind grundsätzlich bis Ende September zu bezahlen. Ist es für ein Unternehmen aber trotz intensiver Bemühungen nicht möglich diesen Zahlungstermin einzuhalten, können diese Rückstände unter Beachtung unten stehender Regelungen in einer zweiten Phase bis maximal 30.6.2024 mittels Raten abgebaut werden.

Wurden im Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 30. September 2022 bereits 40% der ursprünglichen Beitragsschuld beglichen, so können bis längstens 30. Juni 2024 unter folgenden Voraussetzungen Raten gewährt werden:

  • Gegenstand des Antrages auf Ratenzahlung sind Beiträge, für die bereits bis 30. September 2022 ein Ratenzahlungsmodell gewährt worden ist, die aber in diesem Ratenzahlungszeitraum nicht vollständig entrichtet werden konnten. Beiträge ab Juni 2021 können also nicht Teil der Ratenvereinbarung sein.
  • Im Ratenzahlungszeitraum bis 30. September 2022 ist kein Terminverlust eingetreten.
  • Der Antrag ist bis zum 30. September 2022
  • Der Ratenzahlungszeitraum beträgt längstens 21 Monate.
  • Der Antragsteller macht glaubhaft, dass er den zum 30. September 2022 verbliebenen Beitragsrückstand zusätzlich zu den zu entrichtenden Beiträgen innerhalb des beantragten Ratenzahlungszeitraumes entrichten kann.

Die Verzugszinsen betragen ab 1.10.2022 wieder 3,38 %.

Für das Ratenmodell der Phase 2 ist bis 30.9.2022 bei der österreichischen Gesundheitskasse ein Antrag zu stellen. Ein automatischer Übergang von Phase 1 auf Phase 2 erfolgt nicht. Nach dem 30.9.2022 kann kein Antrag mehr gestellt werden.

Stand: 16. August 2022

Bild: kite_rin - stock.adobe.com

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Rudolf Peter & Partner ist Ihr Steuerberater im 3. Bezirk Wien/Landstraße. Bei Fragen zu unseren Leistungen und zu aufkommenden Fragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

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„Achtung“ vor verdächtigen Emails mit @rudolfpeter.at als scheinbaren Absender

Mit Ende April 2022 mussten wir feststellen, dass durch das Öffnen eines Mailanhangs eines vermeintlich bekannten Absenders eine Malware auf einem unserer Computer aktiviert wurde.

Bis dieser bösartige Prozess durch die Verhaltensüberwachung des Virenschutzes gestoppt wurde konnten bereits einige Mails aus unserem Mailprogramm kopiert werden.

Wir haben nach Kenntniserlangung umgehend diesen Computer außer Betrieb genommen und sämtliche Emailpasswörter und Windowspasswörter bei den PC´s sämtlicher Mitarbeiter geändert und eine umfassenden Systemüberprüfung /Virenscann aller PC´s durchgeführt.

Achten sie daher bitte auf Mails welche scheinbar von uns stammen einen PDF-Anhang besitzen und in kursiver Schrift ohne persönliche Anrede etwa folgende Textbeispiele enthalten:

Hallo,
Sie sollten sich das ansehen
Grüße.

oder

Guten Morgen,
Bitte schauen Sie sich die angehängte Datei an.
Antworten Sie hier, wenn Sie Fragen haben.
Danke.

Sollten widererwarten Ihnen verdächtige Emails zukommen, bitten wir Sie die Anhänge keinesfalls zu öffnen bzw. vorher unser Sekretariat (Hotline) zu kontaktieren.

Wir danken für Ihr Verständnis
Ihr Rudolf PETER

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