Gleich zu Jahresbeginn an die Forschungsprämie denken
Die Prämie wird am Abgabenkonto gutgeschrieben. Es lohnt sich daher
die Forschungsprämie auch zu beantragen, wenn Sie in dem betreffenden
Wirtschaftsjahr keinen Gewinn erwirtschaftet haben.
Höhe der Prämie
Die Prämie beträgt 10 % der begünstigten Aufwendungen für die
Forschung. Dies gilt sowohl für die Auftrags- als auch für die
eigenbetriebliche Forschung. Allerdings besteht bei der
Auftragsforschung eine Deckelung von € 1 Mio. Die Forschungsprämie für
Auftragsforschung kann dadurch bis zu € 100.000,00 betragen.
Ab 1.1.2013 Gutachten beantragen
Für eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung muss
ein Gutachten der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft
(FFG) eingeholt werden. Diese Regelung gilt für alle Wirtschaftsjahre,
die 2012 begonnen haben. Angefordert werden kann das Gutachten seit
1.1.2013 über FinanzOnline.
Für die Beschreibung des Projekts steht nur eine beschränkte Anzahl
an Zeichen zur Verfügung. Die wesentlichen Punkte der Forschungsarbeit
müssen daher in einer kurzen Zusammenfassung beschrieben werden. Ist die
Anforderung des Gutachtens einmal abgesendet, kann es nicht mehr
verändert werden.
Die FFG übermittelt dieses dann ebenfalls via FinanzOnline an die
Finanzverwaltung. Das Gutachten ist für die Unternehmer kostenlos.
Von der FFG wird beurteilt, ob es sich tatsächlich um eine
begünstigte Forschung und experimentelle Entwicklung handelt. Seitens
der FFG wird nicht geprüft, ob die Bemessungsgrundlage richtig ermittelt
wurde. Das überlässt sie dem Finanzamt.
Stand: 05. Dezember 2012
Bild: Denis Junke - fotolia.de
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