Alle zwei Jahre werden die Richtwerte für den Sachbezug für Wohnraum
angehoben. Wird einem Dienstnehmer kostenlos oder billiger eine Wohnung
zur Verfügung gestellt (Dienstwohnung), so sind für diesen Sachbezug
Lohn- und Sozialversicherungsabgaben zu entrichten.
Der Sachbezug für Dienstwohnungen orientiert sich am Richtwertgesetz,
das einen monatlichen Quadratmeterwert festlegt.
Die im Oktober gültigen Richtwerte gelten jeweils für das folgende
Jahr. Heuer wurden bereits neue Richtwerte festgesetzt, daher sind
folgende Werte für Lohnzahlungszeiträume ab 1.1.2015 zu
berücksichtigen:
Bundesland
Richtwert 2013
Richtwert ab 1.1.2015
Burgenland
€ 4,70
€ 4,92
Kärnten
€ 6,03
€ 6,31
Niederösterreich
€ 5,29
€ 5,53
Oberösterreich
€ 5,58
€ 5,84
Salzburg
€ 7,12
€ 7,45
Steiermark
€ 7,11
€ 7,44
Tirol
€ 6,29
€ 6,58
Vorarlberg
€ 7,92
€ 8,28
Wien
€ 5,16
€ 5,39
Stand: 26. Mai 2014
Bild: 3darcastudio - Fotolia.com
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