Der VfGH (Verfassungsgerichtshof) hat die Bemessung der
Grunderwerbsteuer auf Basis des dreifachen Einheitswerts für
verfassungswidrig erklärt. Die Regelung wurde aufgehoben.
Der Einheitswert stellt die Bemessungsgrundlage bei unentgeltlichen
Übertragungen dar.
In der Entscheidung wird argumentiert, dass die Einheitswerte über
mehrere Jahrzehnte nicht angepasst wurden und daher eine realitätsferne
Bemessungsgrundlage darstellen.
Diesmal hat die Regierung für die Reparatur des Gesetzes allerdings bis
zum 31.5.2014 Zeit bekommen.
Die alte Regelung ist bis zu diesem Zeitpunkt anzuwenden – außer es
wird früher eine Neuregelung beschlossen.
Stand: 10. Jänner 2013
Bild: webdata - Fotolia.com
Über uns Rudolf Peter & Partner ist Ihr Steuerberater im 3. Bezirk Wien/Landstraße. Bei Fragen zu unseren Leistungen und zu aufkommenden Fragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.
Wir verwenden nur solche Cookies, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.