Vom AFRAC (Austrian Financial Reporting and Auditing Committee) werden
Stellungnahmen zum Gebiet der Finanzberichterstattung und Abschlussprüfung
erlassen.
Darstellung des Eigenkapitals bei einer GmbH & Co KG
Die GmbH & Co KG zählt zu den Personengesellschaften. Da ihr
persönlich haftender Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft ist,
unterliegt sie den Bilanzierungsvorschriften für
Kapitalgesellschaften.
Das AFRAC hat zum Ausweis und zur Darstellung des Eigenkapitals einer
GmbH & Co KG in der Bilanz Stellung genommen. Die Erläuterungen wurden
auf Basis der geltenden gesetzlichen Grundlage erstellt.
In der Stellungnahme wird eine Gliederung für die Darstellung des
Eigenkapitals im Jahresabschluss empfohlen. Die zugehörigen Bilanzposten
werden danach umfangreich erläutert.
Die Stellungnahme ist für alle GmbH & Co KGs anzuwenden für die
nach dem UGB (Unternehmensgesetzbuch) Rechnungslegungspflicht besteht und
gilt für alle Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen.
Stand: 10. Jänner 2013
Bild: cirquedesprit - Fotolia.com
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