Das Jobticket ist eine Möglichkeit des Arbeitgebers, seine
Arbeitnehmer beim Finanzieren der Fahrtkosten zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte zu unterstützen. Übernimmt der Arbeitgeber die Fahrtkosten
für die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels, ist dieses Ticket
weder lohnsteuer- noch sozialversicherungspflichtig. Das heißt, es muss
dafür kein Sachbezug berücksichtigt werden.
Eine „Gehaltsumwandlung“ führt allerdings zu einem steuerpflichtigen
Sachbezug. Das Jobticket muss daher zusätzlich zum bisher gezahlten
Arbeitslohn oder einer üblichen Lohnerhöhung geleistet werden.
Neureglung
Arbeitgeber können nun allen Arbeitnehmern ein
steuerfreies Jobticket zur Verfügung stellen. Dies gilt auch, wenn der
Arbeitgeber nur einen Teil der Kosten übernimmt. Bisher konnten nur jene
Arbeitnehmer das steuerfreie Jobticket in Anspruch nehmen, die auch
Anspruch auf das Pendlerpauschale hatten. Diese Voraussetzung entfällt
mit der Neureglung.
Auch diese gesetzliche Änderung soll ab dem Kalenderjahr 2013 gelten.
Die Gesetzeswerdung bleibt allerdings auch hier noch abzuwarten.
Stand: 10. Jänner 2013
Bild: iMate - Fotolia.com
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